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Touristenbeherbergung

Touristenbeherbergung

Wenn wir privat an Touristen Tipis, Häuser etc.vermieten, dann müssen wir dies lediglich anmelden wegen der Steuer. Die ist ziemlich gering und es gibt einen Freibetrag wegen Instandsetzung usw.

Viele Immobilieninhaber vermieten hier ihre Wohnung an Urlauber. Momentan kontrollieren die Behörden recht stark. Es wird darauf hingewiesen, dass man dies anmelden muß. Es gibt sicher andere Auflagen wenn die Vermietung auf gewerbliche Zwecke wie Hotelbetrieb hinausläuft. Aber das wollen wir ja nicht.

Besteuerung Touristenbeherbergung

Es gibt einen Freibetrag ( 1.800 YTL bzw. 1.800.000.000 TL).

Des weiteren kann man von den dann verbleibenden Mieteinnahmen 25% pauschal als Aufwendungen abziehen.

Wenn die Aufwendungen mehr betragen sollten, kann man meines Wissens auch mehr angeben - muss man dann natürlich mit Rechnungen belegen.

Vom Rest bezahlt man dann 20% Einkommensteuer in 2 Raten (dieser Satz und der Freibetrag können sich immer mal wieder ändern).

Es ist sicher ratsam, einen Steuerberater zu kontaktieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]

Quelle Bianca

 

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Wir wissen nicht, ob sich jemals jemand so über einen Steuerberater gefreut hat, wie wir jetzt gerade. Wir haben hier viele Fragen. Wir gehören nicht zu den Verdienern, die ständig im Ausland rumturnen und die besten steuerlichen Vorraussetzungen dafür kennen. Wir möchten nicht unwissentlich Steuergesetze brechen. Wir würden liebend gerne - wie jeder - den besten Weg für uns wissen und ihn bestenfalls bereits im Vorfeld planen, umsetzen. Wie wickeln wir das Ganze am geschicktesten ab, ohne jeden Cent an beide Länder abführen zu müssen? Du weisst die Antworten? Unterstütze uns, und als Danke Schön vermerken wir Deine Leistungen auf unseren Seiten, und verweisen alle Leser in Steuerdingen an Dich als neue Kunden.

 
 

 

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