Steuern
Steuerrecht: Türkei
Sozialsteuern
Bei türkischen Angestellten beträgt der Arbeitgeberanteil 22,5 und der Arbeitnehmeranteil 16 Prozent. Bei ausländischen Angestellten beläuft sich der Arbeitgeberanteil auf 8,5 und der Arbeitnehmeranteil fünf Prozent. Quelle: IHK, Köln
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