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Steuern

Steuerrecht: Türkei

Sonderverbrauchsteuer

Das Gesetz über die spezielle Verbrauchsteuer "Özel Tüketim Vergisi Kanunu - ÖTVK" wurde im Juni 2002 verabschiedet. Diese Steuerart, die eine Reihe von Sondersteuern und -abgaben zusammenfasst, ist in Anlehnung an und zusätzlich zur Umsatzsteuer KDVK entstanden. Insgesamt handelt es sich um 207 verschiedene Positionen, die im Gesetz in vier Listen mit den jeweiligen ÖTVK Steuersätzen aufgegliedert sind. ÖTVK-steuerpflichtig sind sämtliche Hersteller und Importeure. Die Steuer wird für jede Ware einmalig erhoben; beim Weiterverkauf entsteht also keine erneute Zahlungspflicht. Eine Reihe von Lieferungen und Leistungen sind allerdings von der Besteuerung ausgenommen. Diese Ausnahmeregelungen sind in Artikel fünf bis zehn des ÖTVK-Gesetzes festgeschrieben. Mit Einführung des Gesetzes wurden insgesamt 16 verschiedene Steuern und Abgaben gestrichen. Diese sind in Artikel 18 des ÖTVK-Gesetzes aufgeführt.

Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]

Quelle: IHK, Köln

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Steuerberater

Wir wissen nicht, ob sich jemals jemand so über einen Steuerberater gefreut hat, wie wir jetzt gerade. Wir haben hier viele Fragen. Wir gehören nicht zu den Verdienern, die ständig im Ausland rumturnen und die besten steuerlichen Vorraussetzungen dafür kennen. Wir möchten nicht unwissentlich Steuergesetze brechen. Wir würden liebend gerne - wie jeder - den besten Weg für uns wissen und ihn bestenfalls bereits im Vorfeld planen, umsetzen. Wie wickeln wir das Ganze am geschicktesten ab, ohne jeden Cent an beide Länder abführen zu müssen? Du weisst die Antworten? Unterstütze uns, und als Danke Schön vermerken wir Deine Leistungen auf unseren Seiten, und verweisen alle Leser in Steuerdingen an Dich als neue Kunden.

 
 

 

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