Steuern
Steuerrecht: Türkei
Sonderverbrauchsteuer
Das Gesetz über die spezielle Verbrauchsteuer "Özel Tüketim Vergisi Kanunu - ÖTVK" wurde im Juni 2002 verabschiedet. Diese Steuerart, die eine Reihe von Sondersteuern und -abgaben zusammenfasst, ist in Anlehnung an und zusätzlich zur Umsatzsteuer KDVK entstanden. Insgesamt handelt es sich um 207 verschiedene Positionen, die im Gesetz in vier Listen mit den jeweiligen ÖTVK Steuersätzen aufgegliedert sind. ÖTVK-steuerpflichtig sind sämtliche Hersteller und Importeure. Die Steuer wird für jede Ware einmalig erhoben; beim Weiterverkauf entsteht also keine erneute Zahlungspflicht. Eine Reihe von Lieferungen und Leistungen sind allerdings von der Besteuerung ausgenommen. Diese Ausnahmeregelungen sind in Artikel fünf bis zehn des ÖTVK-Gesetzes festgeschrieben. Mit Einführung des Gesetzes wurden insgesamt 16 verschiedene Steuern und Abgaben gestrichen. Diese sind in Artikel 18 des ÖTVK-Gesetzes aufgeführt.
Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]
Quelle: IHK, Köln
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