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Steuerrecht: Türkei

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer als Verkehrssteuer bezweckt die Besteuerung des Endverbrauchs und wird daher nach dem Allphasen-Steuer-System auf jeder Stufe der Produktion beziehungsweise Dienstleistung erhoben. Dabei steht den Unternehmern das Vorsteuerabzugsrecht zu. Die Umsatzsteuer gehört zu den jüngsten Steuerarten in der Türkei. Das türkische Umsatzsteuergesetz "Katma Deger Vergisi Kanunu - KDVK" weist dabei vom Aufbau und der Systematik her große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Umsatzsteuergesetz auf. Der generelle Steuersatz beträgt zur Zeit 18 Prozent und gilt für die meisten Güter und Dienstleistungen. Für einzelne Gütergruppen gelten spezielle Steuersätze: ein Prozent bei Grundnahrungsmitteln beziehungsweise Landwirtschaftsprodukten, Eigentumswohnungen und Zeitungen und acht Prozent bei verarbeiteten Nahrungsmitteln und Kulturdienstleistungen. Die beiden genannten Erhebungssätze der Mehrwertsteuer von 26 und 40 Prozent wurden im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes über die neue Sonderverbrauchsteuer im Juni 2002 abgeschafft.

Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]

Quelle: IHK, Köln

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