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Steuerrecht: Türkei

Immobiliensteuer

Das Immobiliensteuergesetz "Emlak Vergisi Kanunu - EVK" ist in den Jahren 1998 und 2002 in vielen wesentlichen Punkten geändert worden. Die Immobiliensteuer "Emlak Vergisi" umfasst zwei Steuerarten in der Türkei, nämlich die Gebäudesteuer "Bina Vergisi" und die Grundsteuer "Arazi Vergisi", deren Einnahmen den Gemeinden zufließen. Die Sätze dieser jährlich zu entrichtenden Steuern liegen zwischen 0,3 und 0,6 Prozent. Außerdem wird in der Türkei beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine Steuer in Höhe von drei Prozent erhoben, die je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen ist. Dabei wird der Kaufpreis des Objektes als Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt. Die Steuer wird fällig, sobald die Transaktion zum Abschluss gebracht worden ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]

Quelle: IHK, Köln

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