Steuern
Steuerrecht
Einkommensteuer
Das türkische Einkommensteuergesetz "Gelir Vergisi Kanunu - GVK" unterliegt ständigen Änderungen und ist umfangreicher als jedes andere Einzelsteuergesetz. Gegenstand des Gesetzes ist die Besteuerung von natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in der Türkei haben beziehungsweise sich mehr als sechs Monate im Jahr in der Türkei aufhalten, mit ihren inländischen und eventuellen ausländischen Einkünften. Der Einkommensbesteuerung unterliegen folgende Einkünfte von natürlichen Personen:
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gewerbliche Einkünfte
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land- und forstwirtschaftliche Einkünfte
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Lohneinkünfte (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
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freiberufliche Einkünfte (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
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Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Vermietung und Verpachtung)
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Einkünfte aus beweglichem Vermögen (Kapitalvermögen)
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sonstige Einkünfte und Einnahmen
Für Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit beträgt der Eingangssteuersatz 15 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt bei 40 Prozent. Für alle anderen Einkommensarten wird ein Steuerzuschlag von zehn Prozent auf die obigen Sätze erhoben, so dass sich ein maximaler Steuersatz von 44 Prozent ergibt. Bemessungsgrundlage der Steuer ist die Summe aller erzielten Einkommen, wobei Einkommen mit Verlusten innerhalb derselben Einkunftsarten verrechnet werden können. Eine einkunftsartenübergreifende Verrechnung ist lediglich bei Verlusten aus gewerblicher, selbständiger und landwirtschaftlicher Tätigkeit möglich. Gestattet ist ein Verlustvortrag für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, wohingegen Verlustrückträge nicht möglich sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]
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Steuerberater Wir wissen nicht, ob sich jemals jemand so über einen Steuerberater gefreut hat, wie wir jetzt gerade. Wir haben hier viele Fragen. Wir gehören nicht zu den Verdienern, die ständig im Ausland rumturnen und die besten steuerlichen Vorraussetzungen dafür kennen. Wir möchten nicht unwissentlich Steuergesetze brechen. Wir würden liebend gerne - wie jeder - den besten Weg für uns wissen und ihn bestenfalls bereits im Vorfeld planen, umsetzen. Wie wickeln wir das Ganze am geschicktesten ab, ohne jeden Cent an beide Länder abführen zu müssen? Du weisst die Antworten? Unterstütze uns, und als Danke Schön vermerken wir Deine Leistungen auf unseren Seiten, und verweisen alle Leser in Steuerdingen an Dich als neue Kunden.
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