Steuern
Steuerrecht: Türkei
Doppelbesteuerungsabkommen
Seit dem 30. Dezember 1989 gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. In der Türkei erzielte und versteuerte Unternehmensgewinne werden demnach von der Besteuerung in Deutschland freigestellt. In der Türkei gezahlte Quellensteuer auf Zinserträge wird von der in Deutschland zu zahlenden Steuerschuld abgezogen.
Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]
Quelle: IHK, Köln
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