Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]
KFZ
Auto-Angelegenheiten
Deutsche Staatsbürger, die sich zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten, dürfen Ihren fahrbaren Untersatz für maximal 6 Monate innerhalb des Kalenderjahres in die Türkei einführen.
Nach Ablauf dieser Zeit muß das Fahrzeug wieder ausgeführt werden. Das Fahrzeug wird bei Einreise im Paß vermerkt.
Kleiner Tipp:
darauf achten, dass der Versicherungsschein für Haftpflicht und Kasko auch für den asiatischen Teil gilt.
Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits- oder Studienzwecken sich in der Türkei aufhalten, dürfen für die Zeit der Gültigkeit des Arbeitsvertrages ihr Fahrzeug einführen. Es ist eine Kaution zu hinterlegen, die meist nach Alter und Gewicht des Autos berechnet wird. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muß das Auto wieder ausgeführt werden. Die Kaution wird zurückgezahlt.
Deutsche Staatsbürger, die in der Türkei leben wollen, müssen eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Auto zollpflichtig eingeführt werden. Offiziell dürfen nur Neuwagen, die nicht älter sind als 4 Jahre eingeführt werden. Eingeführte Autos dürfen in der Türkei nicht verkauft werden.
Es ist also ernsthaft zu überlegen, ob man das Auto tatsächlich mitnehmen muß. Besonders zu bedenken sind die Kosten, da die Einfuhrsteuer für hochwertige PKW schon bei 180% liegen können. Man kann in der Türkei als Ausländer ein Auto kaufen und auch anmelden, wenn man im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung ist.
Außerdem kann man dann das Auto jederzeit wieder verkaufen.
Weitere Informationen erhält man beim Türkiye Turing ve Otomobil Kurumu
Tel. 0090 - 247 06 99 Büro Antalya
übrigens wird hier ab 2007 der TÜV eingeführt
Die Sache mit dem Führerschein:
wer sich länger als 180 Tage am Stück in der Türkei aufhält, muß seinen Führerschein umschreiben lassen. Die Kosten dafür betragen etwa 400 YTL.
Folgende Unterlagen sind nötig:
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Gesundheitszeugnis: Blutgruppentest, Sehtest, Hörtest (macht jede türkische Poliklinik)
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4 Paßbilder
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Übersetzung des Reisepasses
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Übersetzung des Führerscheins
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Beglaubigung durch einen Notar
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Führungszeugnis ( wird vom türkischen Gericht am gemeldeten Wohnort ausgestellt- dauert 1 Tag). Beantragung mit Ikamet
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Ausweis
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Kopie des Stammbuches
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Kopie vom Ikamet*:
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*Sürücü Belgesi Bildirim Formu F.1
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*Sürücü Belgesi Müracaat Formu Blaues Dosya
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alle Unterlagen einheften und noch 2 Paßbilder extra zulegen.
Bearbeitung erfolgt nur bei Vollständigkeit der Unterlagen. Bei der Verkehrsbehörde zuerst die Gebühren zahlen. Unterlagen abgeben. Der Führerschein kann etwa 1 Woche später abgeholt werden.
Dagegen ist die deutsche Bürokratie wie eine Kaffee-Fahrt! Zeit und Nerven noch nicht berücksichtigt!
Bianka
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