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Fortschrittsbericht 2005

Frauen in der Türkei

Trotz Reformen besteht ein Nachholbedarf bei den Menschenrechten

Menschenrechte und Minderheitenrechte in der Türkei auf dem Weg in die EU

von Heidi Wedel

Fortschrittsbericht der EU konstatiert Reformen

Ende 2004 war die Türkei einem lang gehegten Wunsch sehr viel näher gekommen, als ihr bei dem Gipfeltreffen der Europäischen Union (EU) die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 in Aussicht gestellt wurde. Dafür muss sie die so genannten "politischen Kopenhagener Kriterien" erfüllen,1 die 1993 beschlossen wurden: institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewährleistung und Achtung der Menschenrechte sowie die Anerkennung und den Schutz von Minderheiten.

Fünf Jahre nachdem die Türkei 1999 in Helsinki als Beitrittskandidatin bezeichnet worden war, wies die Europäische Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2004 darauf hin, dass die Türkei beträchtliche Fortschritte bei den politischen Reformen insbesondere durch eine Reihe verfassungs- und allgemeinrechtlicher Änderungen gemäß den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erzielt habe. Doch müssten die Rechtsvorschriften und die Umsetzung der Bestimmungen noch konsolidiert und ausgeweitet werden. Das gelte insbesondere für die "Null-Toleranz-Politik" gegenüber Folter und Misshandlungen sowie für die Umsetzung der Bestimmungen über die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit sowie die Rechte der Frauen und der Minderheiten. In Anbetracht der umfassenden Fortschritte im Bereich der Reformen und vorbehaltlich der Umsetzung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften durch die Türkei war die Kommission der Auffassung, dass die Türkei die politischen Kriterien in ausreichendem Maße erfüllt habe und empfahl deshalb die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen.

Beitritt als historische Chance für die Menschenrechte

Der EU-Beitritt der Türkei bleibt trotz der genannten Entscheidungen innerhalb der EU umstritten. Dafür gibt es viele, insbesondere auch wirtschaftspolitische Gründe, die in anderen Artikeln dieses Heftes diskutiert werden. Die Beitrittsgegner berufen sich dabei gern, wenn auch oft vordergründig, darauf, dass die Türkei in Bezug auf die Menschenrechte weit davon entfernt sei, europäischen Standards zu genügen. Dass seit Jahrzehnten grundlegende Menschenrechte in der Türkei verletzt werden, ist mittlerweile unbestritten. Strittig sind die Schwere dieser Menschenrechtsverletzungen sowie die Frage, ob die Menschenrechte in der Türkei vor einer EU-Integration verwirklicht werden müssen, durch den Beitrittsprozess am besten befördert werden oder aber erst durch eine feste Integration der Türkei in die EU verbessert werden können.

Die Autorin dieses Artikels geht davon aus, dass der Beitrittsprozess eine historische Chance für die Menschenrechte in der Türkei bildet. Wenn der Prozess konsequent, offen, ernsthaft und geschickt im Sinne der Menschenrechte genutzt wird, kann er zu Reformen motivieren. Um die Errungenschaften, Probleme und Potenziale dieses Prozesses aufzuzeigen, wird zunächst der Beitrittsprozess mit seinen wichtigsten Schritten im Hinblick auf die Menschenrechte umrissen und im Hauptteil die Erfolgsmeldung der EU-Kommission im Fortschrittsbericht 2004 kritisch überprüft. Anhand der einzelnen Menschenrechtsfelder wird im Detail analysiert, inwieweit bisher innerhalb des Beitrittsprozesses Menschenrechtsreformen angegangen wurden, was dabei konkret erreicht wurde und was noch zu tun bleibt. 2

EU-Beitrittsprozess und
Menschenrechtsstandards

Die Türkei hat sich schon früh internationalen, insbesondere europäischen Menschenrechtsstandards verpflichtet. 1950 ratifizierte sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1987 gewährte sie ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). 1988 ratifizierte sie die UN-Konvention gegen Folter und die Europäische Konvention zur Verhütung der Folter und gewährte damit der Europäischen Kommission zur Verhütung der Folter (European Committee for the Prevention of Torture/CPT) das Recht, unangemeldet türkische Haftanstalten zu besuchen. Obwohl damit die Türkei Menschenrechtsmechanismen beigetreten ist, die zu den bislang effektivsten weltweit gehören, war der tatsächliche Fortschritt bei der Umsetzung nur sehr langsam und von heftigen Rückschlägen geprägt. Reformschritte wurden insbesondere durch Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die empfindliche finanzielle Folgen für die Türkei haben, sowie die Empfehlungen des CPT eingeleitet.

EU Verpasst Chancen beim Schutz der Menschenrechte

Seit die Türkei 1963 ein Assozierungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) geschlossen hat, hat letztere wiederholt wichtige Gelegenheiten verpasst, die Integration der Türkei zum Schutze der Menschenrechte zu nutzen. Nach dem türkischen Militärputsch von 1980 reagierte die EG nur zögerlich, spät und beschwichtigend. Als die Kommission 1989 den türkischen Antrag auf Vollmitgliedschaft ablehnte, spielten die Menschenrechte nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden zwar unter den Gründen für die Ablehnung erwähnt, die detaillierte Begründung bezog sich jedoch ganz überwiegend auf ökonomische und soziale Probleme. Auch bei dem Abschluss der Zollunion 1995 wurde die Chance vertan, sich für eine effektive Verbesserung der Menschenrechte einzusetzen. Menschenrechtsschutz war zwar zuvor zu einer Vorbedingung erklärt worden, der Vertrag wurde jedoch im Dezember 1995 geschlossen, obwohl Menschenrechtsverletzungen wie "Verschwindenlassen" und extralegale Hinrichtungen in dieser Zeit einen traurigen Höhepunkt erreichten.

Als Grund für die Zustimmung wurde angegeben, dass angesichts der strategischen, sicherheitspolitischen Rolle der Türkei eine Entfremdung der Türkei von Europa und eine verstärkte Hinwendung zur islamischen Welt verhindert werden solle. So verlor die EU Glaubwürdigkeit und effektiven Einfluss in der Menschenrechtspolitik. Die Türkei musste den Eindruck gewinnen, dass die EU sich mit kosmetischen Reformen zufrieden gibt, wenn es - wie die Zollunion - ihren Interessen entspricht, und Menschenrechte als reiner Vorwand benutzt, wenn die EU vertiefte Integration verhindern will.

Stagnation und Wiederbelebung des politischen Dialogs

Als der EU-Gipfel in Luxemburg im Dezember 1997 die Türkei aus dem Kreis der Kandidaten für den EU-Beitritt ausschloss, kündigte Ankara an, den politischen Dialog zu suspendieren und nicht mehr über Menschenrechte diskutieren zu wollen. Der Eindruck, die EU verstehe sich als "Christenclub", stieß gerade die potenziellen Partner Europas in der Türkei vor den Kopf, vor allem die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte, die sich mit der Modernisierung, Säkularisierung und Verwestlichung identifizieren. Er entzog einer Menschenrechtspolitik, die für konkrete Verbesserungen eine engere Anbindung an Europa in Aussicht stellt, jegliche Grundlage. Wieso sollte die Türkei die von EU-Politikern geforderten "Hausaufgaben" machen, wenn von vornherein beschlossen wäre, dass sie das Klassenziel nie erreichen soll?

Doch in der ersten Hälfte 1999 wurde der politische Dialog der EU mit der Türkei, der nach dem EU-Gipfel in Luxemburg (Dezember 1997) zum Erliegen gekommen war, wieder belebt. Regierungswechsel in einigen wichtigen EU-Staaten sowie die veränderte Sicherheitspolitik nach dem Kosovo-Krieg bewegten die EU-Kommission, die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit den verbleibenden Kandidaten zu empfehlen und die Verleihung des Kandidatenstatus an die Türkei vorzuschlagen, obwohl die Kommission wenig Verbesserungen bezüglich der Menschenrechts- und Minderheitensituation festgestellt hatte. 3 So wurde auf dem Gipfel in Helsinki (Dezember 1999) beschlossen, die Türkei als Kandidatin für den EU-Beitritt zu akzeptieren. Die Türkei erhielt dadurch die lang ersehnte Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft und verpflichtete sich selbst zur Anpassung an den Acquis Communautaire, den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU, der sämtliche gültigen Verträge und Rechtsakte umfasst. Insbesondere musste sie sich für den Beginn von Beitrittsverhandlungen um die Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien bemühen.

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Quelle: Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg, Frau Heidi Wedel

 

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Frauen

in der Türkei

Frau sein in der Türkei soll Gerüchten zufolge mit Schwierigkeiten verbunden sein. Hier werden wir einen Einblick verschaffen über selbst Erlebtes, mit Vorurteilen aufräumen und die Rolle der Frau in der Türkei beschreiben. Ein sehr heikles Thema, wie man vielen Medienberichten entnehmen kann.

Fußnoten

1.) Die wirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien brauchen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt zu sein.
2.) 2 Dieser Artikel ist eine Aktualisierung meines Artikels "EU-Beitrittsprozess - Hoffnungsschimmer für die Menschenrechte in der Türkei" in: Jahrbuch Menschenrechte 2004, Frankfurt (Suhrkamp), 2003, S. 77-89, und meines zusammen mit Riza Dinç verfassten Artikels "Rechtsreformen im Rahmen der türkischen EU-Beitrittsbemühungen und die Kurdenfrage", in: NAVEND (Hrsg.): Kurden heute: Hintergründe - Aspekte - Entwicklungen, Bonn, 2003, S. 69-99.
3.) European Commission: Regular Report from the Commission on Progress towards Accession by each of the candidate countries, 13. Oktober 1999.

Weitere Informationen zu diesem Thema... [Türkei Info]

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