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Zölle
Zölle: Ein- und Ausfuhrbestimmungen Zölle: Ein- und Ausfuhrbestimmungen Zwischen der Europäischen Union und der Türkei besteht seit dem 1. Januar 1996 eine Zollunion. Wesentlicher Bestandteil der Zollunion ist der freie Warenverkehr zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ohne dass dieser Zöllen oder mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt. Die Zollunion betrifft alle Aspekte der Handels- und Wettbewerbspolitik, um sicherzustellen, dass für türkische und europäische Firmen dieselben Voraussetzungen gelten. Die Kernpunkte der Zollunion sind:
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Aufhebung von Zöllen, mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung für den Handel mit Industriegütern und verarbeiteten Agrarprodukten zwischen der Türkei und der EU
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Übernahme des EU-Außenzolltarifs beim Handel mit Drittländern
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Anpassung der türkischen Zollbestimmungen an die der EU
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Anpassung von türkischen Wettbewerbsregeln und -recht an das EU-Recht
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Anpassung der türkischen Gesetze in Bezug auf den Schutz geistigen Eigentums
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Angleichung von Zöllen beim Handel mit bestimmten Drittländern an die Präferenzhandelsabkommen dieser Länder mit der EU
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Aufhebung der Kontingentierung für Textilimporte aus der Türkei
Quelle: IHK, Köln
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